Stammnorm
Ausfertigungsdatum
27.11.2015
Fassung
Widerruf der staatlichen Anerkennung als Heilquelle Verfügung der Bezirksregierung Detmold - 24.07-04 - vom 27. November 2015
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Widerruf der staatlichen Anerkennung als Heilquelle
Verfügung der Bezirksregierung Detmold - 24.07-04 -
vom 27. November 2015
Da die seinerzeit mit Verfügung vom 2. Februar 1976 - Az.: 26.60 - 73 - staatlich anerkannten Heilquellen zwischenzeitlich stillgelegt wurden, habe ich aufgrund des 53 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz (BGBl. I S. 285) in der derzeit gültigen Fassung die staatliche Anerkennung als Heilquelle für
den Ravennabrunnen 1
den Marienbrunnen 1
die Solquelle I (Bethesda) und
die Solquelle II (Wünschelbrunnen)
in 33829 Borgholzhausen mit Verfügung vom 27. November 2015 widerrufen.