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Widerruf der Zusatzartbezeichnung „mit Kurmittelgebiet“ für den Luftkurort Petershagen-Hopfenberg

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Widerruf der Zusatzartbezeichnung
„mit Kurmittelgebiet“
für den Luftkurort Petershagen-Hopfenberg

 

Verfügung
der Bezirksregierung Detmold
24.04.03-009

Vom 7. April 2025

 

Aufgrund des § 20 des Gesetzes über Kurorte im Land Nordrhein-Westfalen vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. 2008 S. 8), in der jeweils geltenden Fassung, habe ich die der Stadt Petershagen für den Stadtteil Hopfenberg am 18. Mai 2000 verliehene Zusatzartbezeichnung „mit Kurmittelgebiet“ widerrufen, da keine Heilmittel des Bodens im Kurgebiet mehr vorhanden sind.

 

An dem Prädikat Luftkurort für den Stadtteil Hopfenberg ändert sich nichts.

 

MBl. NRW. 2025 S. 669.

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