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Zahlung von Kindergeld an Angehörige des öffentlichen Dienstes - Kindergeld für ausländische Bedienstete, deren Kinder im Ausland leben - RdErl. d. Finanzmiuisters v. 27. 1. 1975 — B 2106 — 2 — IV A 2¹)

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125. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 16. 6. 1978 = MB1. NW. Nr. 63 einschl.)

27. 1.75(1)

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Zahlung von Kindergeld

an Angehörige des öffentlichen Dienstes

- Kindergeld für ausländische Bedienstete,

deren Kinder im Ausland leben -

RdErl. d. Finanzmiuisters v. 27. 1. 1975 — B 2106 — 2 — IV A 2¹)

Im Einvernehmen mit dem Innenminister gebe ich folgende weitere Hinweise zur Durchführung des § 45 Bun-deskindergeldgesetz (BKGG):

Nm. l bis 6 entfallen; Änderungsvorschriften.

7 Kindergeld für Kinder, die nicht im Bundesgebiet (einschl. West-Berlin) wohnen

In Ergänzung zu Nr. 1.2.2 meines RdErl. v. 14. 10. 1974 (MBL. NW. S. 1517) bitte ich bei der Kindergeldzahlung für die nicht im Bundesgebiet (einschl. West-Berlin) wohnenden Kinder (insbesondere für Kinder von im öffentlichen Dienst beschäftigten Ausländern) um Beachtung des als Anlage VI beigefügten Gemeinsamen Anlage vi Rundschreibens des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung und des Bundesministers des Innern vom 27. 12. 1974.

Nr. 8 entfällt.

') MBI NW 1975 S. 406, geändert durch RdErl. v. 4. l. 1977 (MB1. NW. 1977 S. 150).

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