MBl. NRW. 1999 S. 1384
Verkündungsblatt
Ministerialblatt (MBL. NRW)
Ausgabe
Seite
1384
I
Änderung der Benutzungsordnung der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle des Landes Nordrhein-Westfalen
II
Änderung der
Benutzungsordnung der Landessammelstelle
für radioaktive Abfälle
des Landes Nordrhein-Westfalen
Bek.d. Ministeriums für Arbeit, Soziales und
Stadtentwicklung, Kultur und Sport v. 10.11.1999
216 - 8338.8.3.2
Die Benutzungsordnung der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle des Landes Nordrhein-Westfalen i.d.F. der Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 10.11.1994, III A 6 - 8957, wird wie folgt geändert:
- Nummer 3.1.1 erhält folgende Fassung:
3.1.1 Die radioaktiven Abfälle sind vom Ablieferungspflichtigen getrennt nach Abfallsorten gemäß Nummer 3.2 und Radionukliden zu sammeln und nach diesen Kriterien sortiert abzuliefern; Ausnahmen sind in Absprache mit der Landessammelstelle möglich.
Folgendes ist zu beachten: - In Nummer 4. wird die Zahl "1999" durch die Zahl "2000" ersetzt.
- In der Anlage 1 "Beförderungspapier und Begleitzettel" wird im Abschnitt "Versandvorschriften" der Hinweis "GGVS" durch den Hinweis "ADR" ersetzt. Das "Beförderungspapier und Begleitzettel" erhält somit die in der nachfolgenden neuen Anlage 1 aufgeführte Fassung.
- In der Anlage 1 "Beförderungspapier und Begleitzettel" wird im Abschnitt "Versandvorschriften" der letzte Absatz bis auf den Satz "Beschaffenheit des Gutes u. der Verpackung entsprechen den Vorschriften des ADR" gestrichen.
- Die Anlage 2 "Kostenordnung" wird durch die neue Anlage 2 "Kostenordnung" ersetzt und erhält die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführte Fassung.
- Diese Änderung der Benutzungsordnung tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.