MBl. NRW. 2000 S. 1413
Verkündungsblatt
              Ministerialblatt (MBL. NRW)
          Ausgabe
              
          Veröffentlichungsdatum
              Seite
              1413
          II
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
II.
Innenministerium
Richtwerte für die Berücksichtigung
des Verwaltungsaufwandes bei der
Festlegung der nach dem Gebührengesetz
für das Land Nordrhein-Westfalen
zu erhebenden Verwaltungsgebühren
RdErl. d. Innenministeriums v. 13.10.2000
- V B 5/20 (1.1)
Die Stundensätze für den Verwaltungsaufwand sind neu berechnet worden. Sie betragen für den
| höheren Dienst | 128,00 DM | 
| gehobenen Dienst | 99,00 DM | 
| mittleren Dienst | 78,00 DM | 
| einfachen Dienst | 58,00 DM | 
Eine vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt