MBl. NRW. 2000 S. 1639
I
Öffentliche Empfehlung für Schutzimpfungen
21260
Öffentliche Empfehlung
für Schutzimpfungen
RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit v. 7.12.2000
- III A 6 -203.5
Gemäß § 20 Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden hiermit alle Schutzimpfungen nach den jeweils gültigen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) öffentlich empfohlen; Person die einen Impfschaden nach einer dieser öffentlich empfohlenen und in Nordrhein-Westfalen vorgenommenen Impfungen erleiden, haben nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 IfSG Anspruch auf Versorgung.
Die öffentliche Empfehlung wird mit der Veröffentlichung der jeweiligen Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission im Epidemiologischen Bulletin des Robert Koch-Instituts wirksam.
Der. RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 28.1.1997 (SMBl. NRW. 21260) wird aufgehoben.