MBl. NRW. 2003 S. 1622
II
Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 1996, 1997 und 1998 durch den Intendanten
II.
Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 1996, 1997 und 1998
durch den Intendanten
Gemäß § 44 Abs.4 des Gesetzes über den „WESTDEUTSCHEN RUNDFUNK KÖLN“ (WDR-Gesetz) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 25.04.1998 (GV.NW 1998, S. 265), wird nach Abschluss des Feststellungsverfahrens über die Jahresabschlüsse 1996, 1997 und 1998 folgendes veröffentlicht:
1. die Gesamtübersichten
über die Jahresabschlüsse 1996, 1997 und 1998,
(Anlage 1)
2. die Zusammenfassungen
der wesentlichen Teile der Geschäftsberichte der Jahre 1996, 1997 und 1998,
(Anlage 2)
3. die vom Landesrechnungshof
für nicht erledigt erklärten Teile des Prüfungsberichtes
und die dazu vom Rundfunkrat beschlossene Stellungnahme,
(Anlage 3)
4. die das gesetzliche Verfahren beendenden Beschlüsse des Rundfunkrates.
(Anlage 4)
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4