MBl. NRW. 2003 S. 611
II
Ausfertigung der Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für das Haushaltsjahr 2003 Bek. d. Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe v. 4.03.2003
II.
Ausfertigung der
Festsetzung
des Verwaltungskostenbeitrages
für das Haushaltsjahr 2003
Bek. d. Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Westfalen-Lippe v. 4.03.2003
Die Vertreterversammlung der KZVWL hat in ihrer Sitzung am 7.12.2002 beschlossen:
„Der Verwaltungskostenbeitrag für das Haushaltsjahr 2003 (Quartale IV/2002 bis III/2003 beträgt:
A) Für abrechnende Mitglieder:
1
0,9 % (IV/02 bis III/03) der über die KZVWL abgerechneten Leistungen einschließlich Material- und Laboratoriumskosten und
2
Festbetrag von EUR 153,39 je Quartal und je Zahnarzt (zugelassene Vertragszahnärzte und Kieferorthopäden, Vertragszahnärzte der Ersatzkassen, ermächtigte Zahnärzte und Kieferorthopäden),
3
Belegabrechner
Bei den Quartalsabrechnungsarten (KCH und Kfo) eine Kostenpauschale von EUR 0,26 pro Fall.
b) Für Belegabrechner der Abrechnungsart ZE wird eine Kostenpauschale von EUR 1,03 pro Fall erhoben.
B) Für außerordentliche nichtabrechnende Mitglieder EUR 12,28 pro Quartal.“
Münster, den 4.03.2003
Dr. Dietmar G o r s k i
Vorsitzender des Vorstandes
Dr. Konrad K o c h
Vorsitzender der Vertreterversammlung