MBl. NRW. 2003 S. 792
I
Schulbauförderung - Rückforderung der Landeszuwendung bei Zweckentfremdung kommunaler, vom Land geförderter Schulgebäude Gem. RdErL d. Innenministeriums – 33.50.20.32-2448/03 -, d. Finanzministeriums u. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 15.07.2003
6022
Schulbauförderung -
Rückforderung
der Landeszuwendung bei Zweckentfremdung kommunaler,
vom Land geförderter Schulgebäude
Gem. RdErL d. Innenministeriums – 33.50.20.32-2448/03 -,
d. Finanzministeriums u. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder
v. 15.07.2003
Der Gem. RdErl. des Innenministers, des Finanzministers und des Kultusministers vom 15.11.1989 (SMBl. NRW. 6022) wird wie folgt geändert:
1
Nr. 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
1
Nach den zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Schulbauförderrichtlinien war die Dauer der Zweckbindung einer gewährten Landeszuwendung im Bewilligungsbescheid mit 20 Jahren festzulegen.
2
In Nr. 2.2 ist der Betrag von "10 000,- DM" zu ersetzen durch "5 113 EUR".
3
In Nr. 6 ist der zweite Satz wie folgt zu fassen:
Sie sind auf Schulbaumaßnahmen anzuwenden, deren Zweckbindungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Satz drei ist zu streichen.
4
Es ist folgende Nr. 7 anzufügen:
7
Die Geltungsdauer dieser Rückforderungsrichtlinien ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren nach In-Kraft-Treten befristet.