MBl. NRW. 2004 S. 833
I
Ehrung bei Ehe- und Altersjubiläen RdErl. d. Ministerpräsidenten v. 26.8.2004 - I B 2 - 170 - 1/70
20023
Ehrung bei Ehe- und Altersjubiläen
RdErl. d. Ministerpräsidenten v. 26.8.2004
- I B 2 - 170 - 1/70
 
Mein RdErl. vom 30.11.1982 (SMBl. NW. 20023) wird wie folgt geändert:
 
Nr. 3 erhält folgende neue Fassung:
Nr. 3.11 Satz 3
„Die Jubiläen zu Nr. 2.1 müssen dem Bundesverwaltungsamt vier bis sechs Wochen vor dem Jubiläumsdatum vorliegen.“
Nr. 3.12 e
„Die Antragsformulare sind mit allen vorgesehenen Angaben zu den Jubilaren vollständig und gut lesbar (möglichst mit PC und nicht per Hand) auszufüllen.“
Nr. 3.13 Satz 1 und Satz 2
„Der Staatskanzlei sind die Berichte für die Ehrungen zu Nr. 1.3 nur unter Verwendung des Antragsformulars der Anlage 1 vorzulegen. Dem Bundesverwaltungsamt sind die Berichte für die Ehrungen zu Nr. 2.1 nur unter Verwendung des seit dem 1.7.2003 gültigen Antragsformulars Anlage 2 vorzulegen.“
Nr. 3.2
„Verstirbt eine Jubilarin/ein Jubilar in der Zeit zwischen der Antragstellung und dem Jubiläum, ist umgehend - fernmündlich oder per Fax oder E-Mail an Ehrungsaufgaben@bva.bund.de - zu Nr. 1.2 den Bezirksregierungen und zu Nr. 1.3 der Staatskanzlei und zu Nr. 2.1 dem Bundesverwaltungsamt zu berichten.“