MBl. NRW. 2005 S. 1317
I
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums v. 16.11.2005 - 56-36.08.09 -
2011
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes
bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
 RdErl. d. Innenministeriums v. 16.11.2005
- 56-36.08.09 -
Die Stundensätze, die für die zukünftige Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, sind auf der Basis des Zahlenmaterials für das Jahr 2004 neu berechnet worden. Sie betragen für den
höheren Dienst 66 Euro
gehobenen Dienst 51 Euro
mittleren Dienst 41 Euro
einfachen Dienst 31 Euro.
Eine vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt. Die Kosten je Arbeitsstunde für das Jahr 2004 liegen bei allen Laufbahngruppen unterhalb der Sätze, die für das Jahr 2003 ermittelt wurden. Dies begründet sich in der Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit wie auch der Streichung des Urlaubsgeldes und der Kürzung der jährlichen Sonderzuwendung (jetzt: Sonderzahlung) bei den Beamtinnen und Beamten.
 
Anlage