MBl. NRW. 2005 S. 1372
II
Jahresrechnung 2003 Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 17.10.2005
II.
Jahresrechnung 2003
Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 17.10.2005
Die Landschaftsversammlung hat am 7.9.2005 folgenden Beschluss gefasst:
„1. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung 2003 wird zur Kenntnis genommen.
Die Jahresrechnung 2003 schließt wie folgt ab:
Soll-Einnahmen insgesamt 2.929.258.925,85 €
Soll-Ausgaben insgesamt 2.966.726.252,41 €
Ergebnis:
Soll-Fehlbetrag 37.467.326,56 €
2. Gemäß § 7 Abs. 1 Buchstabe e) und § 23 Abs. 2 LVerbO in Verbindung mit § 94 GO NRW wird für die Jahresrechnung 2003 Entlastung erteilt.“
Der vorstehende Beschluss wird hiermit gemäß § 94 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 23 Abs. 2 der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und § 14 der Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Rheinland öffentlich bekannt gemacht.
Die Jahresrechnung 2003 mit Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme montags bis freitags in der Zeit von 15.12.2005 bis 23.12.2005, jeweils von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Landeshaus Köln-Deutz, Kennedy-Ufer 2, Zimmer F 220, öffentlich aus.
Köln, den 17. Oktober 2005
Der Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland
M o l s b e r g e r