MBl. NRW. 2007 S. 179
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Verzeichnis der Untersuchungsstellen nach § 3 Abs. 5 und 6 der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 15.4.1992 RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 12.3.2007
II.
Verzeichnis der Untersuchungsstellen
nach § 3 Abs. 5 und 6 der
Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 15.4.1992
RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
v. 12.3.2007
Nach den Verwaltungsvorschriften zum Vollzug der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) RdErl. v. 27.4.1995 erstellt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW ein Verzeichnis der Untersuchungsstellen, die eine Anerkennung für Klärschlammuntersuchungen erhalten. Die Anerkennung als Untersuchungsstelle für die Untersuchung von Klärschlamm erfolgt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, wenn die Stelle im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens die Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Durchführung der entsprechenden Probenahme und Analytik nachgewiesen hat.
Anerkennungen werden für die folgenden 6 Teilbereiche getrennt erteilt:
Teilbereich 1 – Probenahme von Klärschlamm
Teilbereich 2 – Untersuchung von Schwermetallen
Teilbereich 3 – Untersuchung von AOX
Teilbereich 4 – Untersuchung von physikalischen Parametern und Nährstoffen
Teilbereich 5 – Untersuchung von polychlorierten Biphenylen (PCB)
Teilbereich 6 – Untersuchung von polychlorierten Dibenzodioxinen und furanen im Klärschlamm
Dieses Verzeichnis ersetzt alle bisher veröffentlichten Verzeichnisse und ist gültig bis zum Erscheinen eines neuen Verzeichnisses.
Anlage