MBl. NRW. 2007 S. 505
I
Änderung der Gebührenordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen vom 27. April 2007
21222
Änderung der Gebührenordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen vom 27. April 2007
Auf Grund § 23 Heilberufsgesetz (HeilBerG) vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. März 2005 (GV. NRW. S. 148), hat die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen in ihrer Sitzung am 27. April 2007 folgende Änderung der Gebührenordnung beschlossen:
Artikel I
Das Gebührenverzeichnis zur Gebührenordnung (Anlage) wird wie folgt gefasst:
„Anlage:
Gebührenverzeichnis zur Gebührenordnung
der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
1. Ausstellung von Zeugnissen, Bescheinigungen und Ausweisen: € 5 bis € 25
2. Beglaubigung von Zeugnissen und Urkunden: € 2 pro Seite
3. Anerkennung von EU-Diplomen im Rahmen von Fort- und Weiterbildung sowie Stellungnahmen zu im Ausland erworbenen Qualifikationen: € 25 bis € 200
4. Bearbeitung von Anträgen einschließlich der Durchführung von Prüfungen oder Wiederholungsprüfungen zur Erteilung einer Bereichsbezeichnung: € 500
5. Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Bereichsbezeichnung soweit keine Prüfung stattfindet: € 280
6. Verfahren zur Erteilung der Weiterbildungsbefugnis: € 150
7. Begutachtungen: je nach Aufwand zwischen € 100 und € 1.000
8. Abnahme von Prüfungen, die der Kammer durch Gesetz zugewiesen sind oder aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs durchgeführt werden: € 250
9. Aufnahme in die Sachverständigenliste nach § 16 Abs. 4 Maßregelvollzugsgesetz (MRVG) mit vorangegangener Überprüfung der Voraussetzungen: € 200
10. Antrag auf Verlängerung der Eintragung in die Sachverständigenliste nach § 16 Abs. 4 Maßregelvollzugsgesetz (MRVG): € 150
11. Aufnahme in die Sachverständigenliste zur Begutachtung psychischer Störungen in asylrechtlichen Fragen mit vorangegangener Überprüfung der Voraussetzungen: € 100
12. Aufnahme in die Sachverständigenliste für die Begutachtung in Strafrechtsfragen mit vorangegangener Überprüfung der Voraussetzungen: € 200
13. Bescheidung von Widersprüchen, soweit sich die Widersprüche erfolglos gegen die festgesetzte Beitrags- oder Gebührenforderung richten: € 100
14. Mahnverfahren über rückständige Beitrags- und Kostenforderungen
Die Mahngebühr beträgt pauschal € 5
15. Bearbeitung nicht eingelöster rücklaufender Lastschriften: € 20
16. Verwaltungsmehraufwand im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung von Meldeverpflichtungen: € 25
17. Akkreditierungsgebühren für Fortbildungsveranstaltungen:
Kategorie A, B und C:
- Bei Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen in Papierform durch den Veranstalter und notwendiger manueller Erfassung der Teilnehmerpunkte durch die PTK NRW: € 120
- Bei Vorlage maschinell einlesbarer Teilnehmerlisten (Barcodes) durch den Veranstalter: € 100
- Bei direkter elektronischer Übermittlung der Teilnehmerpunkte an den Elektronischen Informationsverteiler durch den Veranstalter: € 80
Reflexive Veranstaltungen: € 20
Supervisoren (für 5 Jahre): € 100
Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltern: € 100 bis € 800
18. Fortbildungszertifikat: € 20
19. Verwaltungstätigkeiten, die nach Art und Umfang im Gebührenverzeichnis nicht näher bestimmt und die mit besonderem Aufwand verbunden sind: € 10 bis € 1.000
20. Die Gebührenhöhe für die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Psychotherapeutenkammer NRW oder ihrer Einrichtungen richtet sich nach dem Aufwand und den Kosten, die mit der Veranstaltung im Zusammenhang stehen. Die jeweilige Gebührenhöhe wird im Einzelfall mit der Ausschreibung der Veranstaltung bekannt gemacht.“
Artikel II
Diese Änderung der Gebührenordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
Genehmigt.
Düsseldorf, den 25. Juni 2007
Ministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales  des Landes Nordrhein-Westfalen
III C 2 – 0810.104.2 -
Im Auftrag
(G o d r y)
Die vorstehende Änderung der Gebührenordnung wird hiermit ausgefertigt.
Düsseldorf, den 6. Juli 2007
Monika K o n i t z e r
Präsidentin