MBl. NRW. 2010 S. 134
I
Richtlinien zur Durchführung der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen Gem. RdErl. d. Ministeriums für Bauen Verkehr –III B 2 24-03/3.3 , des Innenministeriums -41-57.04.13-3-, d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales –II A 3- 8232.0.2 und d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz –VII-2 92.14.27- v. 3.2.2010
924
Richtlinien zur Durchführung der Verordnung
über die innerstaatliche und
grenzüberschreitende Beförderung
gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen
Gem. RdErl. d. Ministeriums für Bauen Verkehr –III B 2 24-03/3.3 ,
des Innenministeriums -41-57.04.13-3-,
d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales –II A 3- 8232.0.2
und d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz –VII-2 92.14.27-
v. 3.2.2010
Der Gem. RdErl. vom 30.07.2002 (SMBl. NRW. 924) wird wie folgt geändert:
1
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„Richtlinien zur Durchführung der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und Binnenschifffahrt“
2
Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
„Allgemeine Richtlinien
Die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB-Durchführungsrichtlinien) –RSEB- sind am 3.9.2009 (VkBl 2009, Heft 19, S.666) neu gefasst worden.
Ich bitte, nach diesen Richtlinien zu verfahren.
Gleichzeitig wurden die GGVSE-Durchführungsrichtlinien –RSE- vom 29.1.2007 (VkBl. 2007 S. 106, 2008 S. 322) aufgehoben.“