MBl. NRW. 2010 S. 204
II
Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2008 des Landschaftsverbandes Rheinland gemäß § 96(2) GO NRW Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 1.3.2010
Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2008 des Landschaftsverbandes
Rheinland gemäß § 96(2) GO NRW
Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 1.3.2010
Die Landschaftsversammlung Rheinland hat in ihrer Sitzung am 1. Oktober 2009 in Ausführung des § 96 Abs. 1 GO NRW folgenden Beschluss gefasst:
„1. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 des Landschaftsverbandes Rheinland wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss des Landschaftsverbandes Rheinland aus dem Haushaltsjahr 2008 in Höhe von 33.556.686,95 € wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.
3. Dem LVR- Direktor wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung erteilt.“
Das Druckwerk zum Jahresabschluss wird im Landeshaus Köln- Deutz, Kennedy-Ufer 2 Zimmer F 220 jeweils von 9.00 - 15.00 Uhr bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.