MBl. NRW. 2012 S. 226
III
Jahresabschlusses 2010 des Landschaftsverbandes Rheinland gemäß § 96(2) GO NRW Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 26.3.2012
Jahresabschlusses 2010 des Landschaftsverbandes
Rheinland gemäß § 96(2) GO NRW
Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 26.3.2012
Die Landschaftsversammlung Rheinland hat in ihrer Sitzung am 14. Dezember 2011 in Ausführung des § 96 Abs. 1 GO NRW folgenden Beschluss gefasst:
„1. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 des Landschaftsverbandes Rheinland wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt.
2. Der im Haushaltsjahr 2010 entstandene Jahresfehlbetrag in Höhe von 26.708.536,52 € wird gemäß den Vorgaben des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.
3. Der LVR- Direktorin wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung erteilt.“
Das Druckwerk zum Jahresabschluss wird im Landeshaus Köln- Deutz, Kennedy-Ufer 2 Zimmer F 220 jeweils von 9.00 - 15.00 Uhr bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.
Köln, den 20.3.2012
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
L u b e k