MBl. NRW. 2017 S. 170
III
Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2015 des Landschaftsverbandes Rheinland gemäß § 96(2) GO NRW Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Rheinland vom 22. Februar 2017
III.
Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2015 des Landschaftsverbandes
Rheinland gemäß § 96(2) GO NRW
 Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Rheinland
vom 22. Februar 2017
Die Landschaftsversammlung Rheinland hat in ihrer Sitzung am 21. Dezember 2016 in Ausführung des § 96 Absatz 1 GO NRW folgenden Beschluss gefasst:
„1. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 des Landschaftsverbandes Rheinland wird gemäß  § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW entsprechend der Vorlage 14/1563 festgestellt.
2. Der im Haushaltsjahr 2015 entstandene Jahresüberschuss in Höhe von 39.306.414,31 € wird aufgrund der Vorgaben des § 75 Absatz 3 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.
 3. Der LVR-Direktorin wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung erteilt.“
Das Druckwerk zum Jahresabschluss wird im Landeshaus Köln-Deutz, Kennedy-Ufer 2, Zimmer F 220 jeweils von 09.00 - 15.00 Uhr bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.
Köln, den 22. Februar 2017
Die Direktorin des
Landschaftsverbandes Rheinland
L u b e k