MBl. NRW. 2022 S. 904
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Änderung der Notifizierung von Stellen für die Untersuchung von Abfällen, Sickerwasser, Oberflächenwasser und Grundwasser nach § 25 des Landesabfallgesetzes
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Änderung der
Notifizierung von Stellen für die Untersuchung von
Abfällen, Sickerwasser, Oberflächenwasser und Grundwasser
nach § 25 des Landesabfallgesetzes
Runderlass
des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
IV-3 61.05.04.03
Vom 20. Juli 2022
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Der Runderlass „Notifizierung von Stellen für die Untersuchung von Abfällen, Sickerwasser, Oberflächenwasser und Grundwasser nach § 25 des Landesabfallgesetzes“ des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 27. August 2015 (MBl. NRW. S. 526) wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Wörter „§ 25 des Landesabfallgesetzes“ durch die Wörter „§ 16 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes“ ersetzt.
2. Nummer 1 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 werden die Wörter „§ 25 Landesabfallgesetzes“ durch die Wörter „§ 16 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes“ ersetzt.
b) In Satz 7 werden die Wörter „§ 25 des Landesabfallgesetzes“ durch die Wörter „§ 16 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes“ ersetzt.
3. Nummer 3 Satz 5 wird wie folgt geändert:
a) In Fachmodul A werden die Wörter „August 2012“ durch die Wörter „Mai 2018“ ersetzt.
b) In Fachmodul B, C und D werden jeweils die Wörter „September 2013“ durch die Wörter „Oktober 2018“ ersetzt.
4. Nummer 6 Satz 3 wird aufgehoben.
5. Die Anlage erhält die aus dem Anhang zu diesem Runderlass ersichtliche Fassung.
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Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.