MBl. NRW. 2023 S. 1297
II
Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 3.1.1.2 und 3.1.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
II.
Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes
gemäß Tarifstellen 3.1.1.2 und 3.1.1.4
des Allgemeinen Gebührentarifs
der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
Bekanntmachung
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
611-66.2
Vom 27. Oktober 2023
Gemäß Tarifstellen 3.1.1.2 und 3.1.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 8. August 2023 (GV. NRW. S. 490) wird bekannt gemacht:
1
Soweit bei der Berechnung von Gebühren in baurechtlichen Angelegenheiten von der Rohbausumme auszugehen ist, sind die in der Anlage aufgeführten landesdurchschnittlichen Rohbauwerte zugrunde zu legen.
2
Der Stundensatz für das Jahr 2024 beträgt Euro 95,00.
3
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.