MBl. NRW. 2023 S. 368
Verkündungsblatt
Ministerialblatt (MBL. NRW)
Ausgabe
Veröffentlichungsdatum
Seite
368
I
Erste Änderung des Runderlasses für die Personenauskunftsstelle Nordrhein-Westfalen als zentrale Auskunftsstelle
2151
Erste Änderung des Runderlasses für die
Personenauskunftsstelle Nordrhein-Westfalen
als zentrale Auskunftsstelle
Runderlass
des Ministeriums des Innern
Vom 23. März 2023
1
Die Anlage 1 des Runderlasses „Personenauskunftsstelle Nordrhein-Westfalen als zentrale Auskunftsstelle“ vom 28. Mai 2020 (MBI. NRW. S. 378) erhält die aus dem Anhang zu diesem Runderlass ersichtliche Fassung.
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.