MB.NRW 2025 Nr. 74
Änderung des Gemeinsamen Runderlasses „Verfahren zur Durchführung und Abrechnung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz“
8051
Änderung des Gemeinsamen Runderlasses
„Verfahren zur Durchführung und Abrechnung
von ärztlichen Untersuchungen
nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz“
Gemeinsamer Runderlass
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und
des Ministeriums des Innern
Vom 14. August 2025
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Der Gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und des Ministeriums des Innern „Verfahren zur Durchführung und Abrechnung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz“ vom 7. Juni 2023 (MBl. NRW. S. 612) wird wie folgt geändert:
1. In der Einleitung wird in Satz 3 die Angabe „Anlagen 1 bis 4 a“ durch die Angabe „Anlagen 1 bis 4“ ersetzt.
2. Nummer 1.5 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 3 wird die Angabe „Anlagen 2 bis 4a“ durch die Angabe „Anlagen 2 bis 4“ ersetzt.
b) In Absatz 4 werden die Angabe „in weißer Farbe“ und die Angabe „in roter Farbe“ gestrichen.
3. Die Anlagen 3a und 4a werden aufgehoben.
4. Die Anlagen 1 bis 4 erhalten die aus dem Anhang zu diesem Runderlass ersichtliche Fassung.
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Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
MB.NRW 2025 Nr. 74