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  • vom 31.01.2011
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  • vom 01.01.2011
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Änderungshistorie

GV. NRW. S. 137.

Bekanntmachung des Staatsvertrages zur Versorgungslastenenteilung bei länderübergreifenden Dienstherrenwechseln

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Vom 9. Februar 2010

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 4. Februar 2010 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrage zur Versorgungslastenenteilung bei länderübergreifenden Dienstherrenwechseln zugestimmt.

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.

Der Tag des Inkrafttretens des Staatsvertrages wird gemäß § 17 des Staatsvertrages gesondert bekannt gemacht.

Der Stellvertreter des Ministerpräsidenten
des Landes Nordrhein-Westfalen

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