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Bekanntmachung des Inkrafttretens der Vereinbarung über die Zuordnung des Vermögens des Paderborner Studienfonds zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Erzbistum Paderborn vom 6. Mai 2022

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Bekanntmachung des Inkrafttretens
der Vereinbarung über die Zuordnung des Vermögens des Paderborner Studienfonds
zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Erzbistum Paderborn
vom 6. Mai 2022

 

 

Nachdem der abschließende Notenwechsel zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Heiligen Stuhl am 10. Mai 2022 erfolgt ist, ist die Vereinbarung über die Zuordnung des Vermögens des Paderborner Studienfonds zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Erzbistum Paderborn gemäß § 8 Abs. 1 der Vereinbarung am 11. Mai 2022 in Kraft getreten. Ihr Wortlaut wird nachfolgend wiedergegeben.

 

 

Düsseldorf, 27. Juli 2022

 

 

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

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