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  3. Verordnung über die Übermittlungsstellen nach dem Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen
Fassungen
  • vom 04.06.2004
  • vom 01.01.2000
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Stammnorm
Fassung
Gültig ab
01.01.2000
Gültig bis
03.06.2004

Verordnung über die Übermittlungsstellen nach dem Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

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